WOHNSCHIRM hilft bei finanzieller Not durch Miet- & Energiepreissteigerungen

WOHNSCHIRM hilft bei finanzieller Not durch Miet- & Energiepreissteigerungen

Die Initiative soll Menschen helfen, die sich ihre Wohn- oder Energiekosten nicht mehr leisten können und nicht mehr weiter wissen.

Damit für die rund 1,4 Millionen von Armut betroffenen oder am Rande der Armut stehenden Bürger:innen unseres Landes das Osterfest nicht ganz trist und hoffnungslos ist, weist das Bundesministerium für Finanzen, sowie das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und das Bundeskanzleramt auf die Initiative „WOHNSCHIRM“ hin. Damit sollen Menschen vor einem Wohnungsverlust wegen Mietschulden geschützt und bei der Begleichung hoher Energiekosten unterstützt werden. Finanzielle Hilfe wird generell bei Mietschulden gewährt, die seit 1. März 2020 entstanden sind. Seit 1. Januar 2023 werden Menschen mit geringem Einkommen, die aufgrund der Teuerung Energiekostenrückstände aufweisen, zudem ebenfalls finanziell unterstützt.
Diese finanzielle Unterstützung erfolgt konkret durch

a) eine einmalige Kostenübernahme von beispielsweise Mietrückständen, Gerichts- oder Anwaltskosten, die nicht selbst bezahlt werden können und zur Sicherung der Wohnung notwendig sind,
b) eine Umzugspauschale, sodass ein Umzug in eine dauerhaft leistbare Wohnung ermöglicht wird, oder
c) eine Übernahme von Energiekostenrückständen.

Kostenloses Beratungsgespräch
Ein kostenloses Beratungsgespräch hilft dabei die finanzielle Situation der Betroffenen zu klären und eine Lösung für diese zu finden. Zu dem Beratungsgespräch sind je nach Lebenssituation verschiedene Dokumente wie beispielswiese ein Lichtbildausweis, Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder (z.B. Lohnzettel), der Mietvertrag, Energierechnungen oder Briefe/E-Mails von Gericht oder der Vermieterin/des Vermieters mitzubringen. Daher ist es ratsam, sich im Vorhinein darüber zu informieren, welche Dokumente im konkreten Fall vorzulegen sind.

Der WOHNSCHIRM soll eine Ergänzung der Leistungen der Bundesländer, Städte und Gemeinden sein. Zum Beratungsgespräch müssen daher auch Nachweise über bereits bezogene Leistungen mitgenommen werden.

Alle Infos über Anlaufstellen und Prozedere gibt es HIER!