Wichtiger Abänderungsantrag beim Start-up-Förderungsgesetz
Im Rahmen des Start-Up-Förderungsgesetzes wurde aktuell ein wichtiger Abänderungsantrag beschlossen.
Dieser Abänderungsantrag besagt, dass die erstmals für die Jahre 2022 und 2023 geschaffene abgaben- und steuerfreie Teuerungsprämie in der Höhe von bis zu EUR 3.000,- pro Kalenderjahr nun auch im Jahr 2024 weitergeführt werden kann.
Aber aufgepasst! Im Gegensatz zu den genannten beiden Vorjahren muss jedoch diese Prämie in voller Höhe an lohngestaltende Maßnahmen (z.B. Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung) gebunden sein.