Wichtige ertragsteuerliche Änderungen ab 2025
2025 bringt eine Fülle von einkommensteuerlichen Änderungen und neuen wichtigen Richtwerten. Wir bieten einen soliden Überblick:
Bedingt durch die Anpassung im Bezug auf die „kalte Progression“ wurden per 1. Januar 2025 die Tarifgrenzen neu geregelt. Neben einer Anpassung von den Tarifstufen oder bestimmter Absetzbeträge wurden aber noch weitere Maßnahmen beschlossen die wir hiermit vorstellen und Ihnen ans Herz legen wollen.
Überstundenbegünstigung
Wie im Jahr 2024 können auch im Jahr 2025 Überstundenzuschläge für maximal 18 Überstunden bis zu einer Höhe von EUR 200,- pro Monat steuerfrei ausbezahlt werden. Ab 2026 wird dieser Betrag aber wohl wieder auf monatlich EUR 120.- für 10 Überstunden gesenkt werden.
Die neuen Tarifstufen
Für die Tarifanpassung wurden die Tarifgrenzen um 3,83% erhöht. Dies gilt querbeet mit Ausnahme der obersten Tarifstufe von 55% ab 1 Million Euro. Hier die Stufen im Überblick:
Für die ersten EUR 13.308,- beträgt der Steuersatz 0%
Ab EUR 13.308,- bis EUR 21.617,- beträgt der Steuersatz 20%
Ab EUR 21.617,- bis EUR 35.836,- beträgt der Steuersatz 30%
Ab EUR 35.836,- bis EUR 103.027,- beträgt der Steuersatz 40%
Ab EUR 103.027,- bis EUR 1. Mio. beträgt der Steuersatz 48%
Ab EUR 1. Mio. beträgt der Steuersatz 55%.
Die Freigrenze für Sonstige Bezüge
Sie wurde per 1. Januar 2025 auf EUR 2.570,- angehoben und soll ab 2026 jährlich valorisiert werden. Die Absetzbeträge 2025 wurden dabei um 5% erhöht.
Fahrtkostenersatz
Unter folgenden Rahmenbedingungen sind Fahrtkosten des Arbeitnehmers für eine dienstliche Reise von der Lohnsteuer befreit: Die neue Verordnung regelt, dass bei Benutzung von Massenbeförderungsmitteln (wie zum Beispiel per privater Netzkarte oder Klimaticket) auch dann ein pauschaler Fahrtkostenersatz steuerfrei ist, soweit dieser nicht höher ist als die fiktiven Kosten für das günstigste Massenbeförderungsmittel oder ein in der Reisegebührenvorschrift für Bundesbeamte geregelte Beförderungszuschuss (EUR 0,50 für die ersten 50 km pro Fahrt, EUR 0,20 für die weiteren 250 km pro Fahrt und sodann EUR 0,10 für die weiteren km pro Fahrt) bis zur Ausschöpfungssumme von EUR 2.450,- pro Jahr.
Kilometergeldverordnung
Aufwendungen für eine betriebliche oder berufliche Verwendung eines Pkw, Fahrrades oder Motorrades werden mit einem Kilometergeld von EUR 0,50/km angesetzt. Zusätzlich kann der Fahrer für jede im Auto mitfahrende Person (vulgo „Fahrgemeinschaft“) EUR 0,15/km ansetzen. Es muss dabei ein Fahrtenbuch geführt werden, das folgendes enthalten muss: Datum, Kilometerstand, Anzahl der betrieblichen/beruflichen Tageskilometer, Ausgangs- und Zielpunkt sowie Zweck der betrieblichen/beruflichen Fahrten. Eine Erfassung von privaten Kilometern ist somit erforderlich. Die Verordnung listet auch ausdrücklich auf, welche Kosten mit dem Kilometergeld abgegolten sind (AfA, Zinsen, Treibstoff, Reparaturkosten aufgrund des laufenden Betriebes, usw.).
Achtung! Vom Kilometergeld nicht umfasst sind Mautkosten, sowie Kosten für eine Parkgarage oder für Unfallschäden. Beim Fahrrad dürfen Kilometergelder für maximal 3.000 km/Jahr angesetzt werden. Für berufliches „Zu-Fuß-Gehen“ (auf Anschlussstrecken) kann man EUR 0,38/km ansetzen.
Sachbezugswert für Dienstwohnung
Per Novelle der Sachbezugswerte-VO wurde die Grenze für eine gänzlich sachbezugsbefreite Wohnung auf 35m² angehoben. Wohnungen mit bis zu 45m² können um einen um 35% verminderten Sachbezugswert zur Verfügung gestellt werden, wenn der Aufenthalt 12 Monate nicht überschreitet. Gemeinschaftsräume werden den in einer Wohneinheit untergebrachten Mitarbeitenden pro Kopf aliquot zugerechnet.
Bausparprämie
Die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2025 bleibt unverändert: Das bedeutet 1,5% der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge von maximal EUR 1.200 pro Jahr (sprich EUR 18,-).
E-Card Serviceentgelt
Das Serviceentgelt für die e-Card fällt für Personen an, die am 15. November in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen wurde erhöht. Für das Jahr 2025 ist also ein Serviceentgelt von EUR 13,80 fällig.