Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II unbedingt jetzt vornehmen!
Wir dürfen Sie davon informieren, dass die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II bis zum 02. November 2023 AB SOFORT (!) möglich ist.
Der Ablauf? Nun, Sie können sich HIER online direkt voranmelden.
ACHTUNG: Diese Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich und sollte so rasch als möglich erfolgen!
Die Voranmeldung gilt für beide Förderperioden, nämlich vom 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 und für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis einschließlich 31. Dezember 2023.
Nachdem Sie die Voranmeldung erfolgreich durchgeführt haben, erhalten Sie dann vom AWS eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Auf dieser E-Mail-Adresse erhalten Sie auch in weiterer Folge eine Nachricht, in der Ihnen ein persönliches Zeitfenster für die anschließende Antragstellung zugewiesen wird. Der Antragsstart ist derzeit vom AWS für den 09. November 2023 angesetzt.
Bitte beachten Sie, dass noch keine endgültige Richtlinie für den EKZ II vorliegt, d.h. alle Informationen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission und der finalen Einigung auf die Richtlinie zu verstehen sind. Es kann daher noch zu Änderungen bei den Förderbestimmungen kommen.
Gerne stehen wir Ihnen, nach dem Sie das Antragsfenster vom AWS per E-Mail erhalten haben, für die weitere Antragsstellung und Berechnung der förderbaren Energiekosten, unterstützend zur Verfügung.
Für weitere Informationen schauen Sie bitte in die Informationsbroschüre des AWS (PDF HIER).