Verluste aus Fremdwährungskrediten steuerlich verwertbar
Der VwGH hat eine Klarstellung betreffend der steuerlichen Behandlung der Konvertierung von Fremdwährungskrediten getroffen:
Entgegen den Ansichten von BFG (Bundesfinanzgericht) und der Finanzverwaltung sind laut Verwaltungsgerichtshofentscheid alle Verluste aus betrieblichen Fremdwährungskrediten zur Gänze von der Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage absetzbar.
Daher dürfen Unternehmer Kursverluste aus Fremdwährungskrediten steuerlich nunmehr ungekürzt verwerten.
ABER: Dies bedeutet, dass auch allfällige Gewinne aus Konvertierungen auch zur Gänze steuerlich berücksichtigt werden müssen!