Teuerung: Folgende Einmalzahlungen gelangen 2022 zur Auszahlung
Teuerung und Rekordinflation haben die Regierung dazu veranlasst, ein Entlastungspaket zu schnüren um die Bürger/innen finanziell zu entlasten. Dabei sollen einige Einmalzahlungen und Boni noch im Herbst/Winter 2022 ausgezahlt werden:
Bonus 1: EUR 180,- für Familien mit Kinder
Heimische Familien erhalten bei aktivem Bezug von Familienbeihilfe pro Kind einen einmaligen Bonus in der Höhe von EUR 180,-. Dieser kommtbereits jetzt im August 2022 zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe zur Auszahlung.
Zusätzlich wird per Jahresende die Höhe der Familienbeihilfe valorisiert. Das bedeutet, dass sie an die Höhe der Inflation dauerhaft angepasst werden soll.
Bonus 2: EUR 300,- für Arbeitslose und Sozialhilfe-Bezieher
Statt einer Valorisierung von Arbeitslosengeld und Mindestsicherung erhalten Arbeitslose und Sozialhilfe-Bezieher eine einmalige Zahlung in der Höhe von EUR 300,-. Dieser Betrag wird beim Bezug im September 2022 zusätzlich zum AMS-Geld ausbezahlt bzw. überwiesen.
Bonus 3: EUR 500,- für alle
Der Klimabonus war gestaffelt vorgesehen, wird nun aber aufgrund von Teuerung und Inflation als einmaliger Bonus für alle über 18 Jahre auf EUR 250,- erhöht. Zudem werden weitere EUR 250,- als einmaliger Teuerungsausgleich gewährt. Diese insgesamt EUR 500,- sollen im Oktober 2022 zur Auszahlung gelangen.
Bonus 4: EUR 250,- für Kinder unter 18 Jahre
Für alle unter 18 Jahre kommen (siehe Bonus 2) voraussichtlich im Oktober 2022 EUR 250,- (also 50% der Boni für Erwachsene) zur Auszahlung.
Bonus 5: EUR 200,- exklusiv für Wiener
Ein „Wiener Energiebonus 2022“ in der Höhe von EUR 200,- soll im Herbst 2022 als Einmalzahlung direkt auf die Konten von insgesamt 650.000 Haushalten in Wien gelangen. Anspruchsberechtigt sind alle in Wien gemeldeten Personen, deren Jahresbruttoeinkommen bei Einpersonenhaushalten von EUR 40.000,- nicht überschreitet. Bei Mehrpersonenhaushalten darf das Gesamtjahreseinkommen nicht über EUR 100.000,- liegen.
Weitere Entlastungsmaßnahmen
Geplant sind die vorgezogene Erhöhung des Familienbonus auf EUR 2.000,- sowie die Einführung eines einmaligen Teuerungsabsetzbetrags von EUR 500,- für das Jahr 2022. Ab 2023 soll auch die Abschaffung der kalten Progression erfolgen. Ebenfalls ab 2023 werden einige weitere Sozialleistungen an die Inflation gekoppelt. Betroffen davon sind:
Familienbeihilfe
Kinderbetreuungsgeld
Krankengeld
Reha- und Umschulungsgeld
Studienbeihilfe
Kinderabsetzbetrag.
Der Verkehrsabsetzbetrag, der Alleinerzieherabsetzbetrag und Pensionistenabsetzbetrag werden hingegen ab 2023 an den Verbraucherpreisindex angepasst.
Hinweis: Einen Entlastungsrechner zum Anti-Teuerungspaket 2022 der Finanz finden Sie übrigens HIER