Steuerstufen-Anpassung 2025 und weitere steuerliche Goodies
Für das Jahr 2025 hat sich die Bundesregierung gestern auf eine Anhebung der Steuerstufen um knapp vier Prozent geeinigt. Weitere Anpassungen gibt es bei der Kleinunternehmergrenze, beim Kilometergeld, den Diäten und beim Kinderzuschlag:
Um die Abschaffung der „kalten Progression“ (sprich eine schleichende Steuererhöhung) weiterhin abfedern bzw. abschaffen zu können, hat sich die Bundesregierung gestern auf die dafür erforderliche Anhebung der Steuerstufen sowie weitere Maßnahmen für das kommende Jahr 2025 geeinigt. Die Steuerstufen werden nun jedes Jahr an die jeweilige Teuerung bzw. Inflation angepasst, damit Steuerpflichtige im Zuge jährlicher Lohnerhöhungen nicht wieder in höhere Steuerstufen rutschen. Wie schaut die neue Regelung ab 2025 also im Detail aus? Vorweg: Es wird weiterhin 7 Steuerstufen geben. Diese fächern sich wie folgt auf:
Steuerstufe I: Einkommen bis EUR 13.308,- (bislang EUR 12.816,-) bleiben steuerfrei
Steuerstufe II: Einkommen von EUR 13.309,- bis EUR 21.617,- (bisher EUR 20.818,-) 20 %
Steuerstufe III: Einkommen von EUR 21.618,- bis EUR 35.836,- (heuer 34.513,-) 30 %
Steuerstufe IV: Einkommen ab EUR 35.837,- bis EUR 69.166,- (bisher EUR 66.612,-) 40 %
Steuerstufe V: Einkommen von EUR 69.167,- bis EUR 103.072,- (heuer EUR 99.266,-) 48 %
Steuerstufe VI: Einkommen von EUR 103.073,- bis EUR 1 Mio. 50 %
Steuerstufe VII: Einkommen über EUR 1 Mio. weiterhin 55 %
Zudem kommt es in den Bereichen Kilometergeld, Diäten, Kleinunternehmergrenze und Kinderzuschlag im Jahr 2025 zu folgenden Anpassungen:
Kilometergeld
Ab 1. Januar 2025 kommt in Österreich ein einheitliches Kilometergeld (dies übrigens unabhängig vom verwendeten Fahrzeug!). Aktuell lauten die Sätze für Pkw 42 Cent/km, für Motorfahrräder und Motorräder jeweils 24 Cent/km und für Fahrräder 38 Cent/km. Ab 2025 wird das Kilometergeld auf 50 Cent/km einheitlich festgelegt. PS: Auch der Kostenersatz bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmittel auf Dienstreisen soll auch attraktiver werden. Detail dazu werden noch verlautbart.
Diäten und Dienstwohnungen
Tages- und Nächtigungsgelder für Inlandsdienstreisen erfahren ab 2025 eine Erhöhung, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Das Tagesgeld wird Daher auf EUR 30,- angehoben, das Nächtigungsgeld auf EUR 17,-. Die gänzlich sachbezugsfreie Wohnfläche bei Dienstwohnungen wird zudem ab 2025 auf 35 Quadratmeter erhöht. Gemeinschaftsräume werden dabei nicht mehr wie bisher jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet, sondern nur mehr aliquot.
Kleinunternehmergrenze
Die Kleinunternehmergrenze wird (wie bereits vorab avisiert) von EUR 35.000,- auf EUR 55.000,- angehoben. Sie gilt bei der Umsatz- und der Einkommensteuer.
Kinderzuschlag
Und für alleinverdienende bzw. alleinerziehende Personen in Erwerbstätigkeit wird bei geringem Einkommen als Prävention der Kinderarmut ein Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages von EUR 60,-/Monat und Kind ab 2025 ins Dauerrecht übernommen.