Neuerliche Leitzinserhöhung des BMF
Bedingt durch die kürzlich erfolgte weitere Leitzinserhöhung der EZB trat per 2. November 2022 auch die nächste Zinserhöhung des BMF in Kraft.
Fast monatlich grüßt das Murmeltier in Sachen Zinserhöhung. Die Europäischen Zentralbank (EZB) hat erst kürzlich den Leitzinssatz um weitere 0,75 Prozentpunkte erhöht und das hat naturgemäß auch Auswirkungen auf das Bundesministerium für Finanzen (BMF) in Österreich. So wurde mit Wirksamkeit 2. November 2022 der Basisleitzinssatz auf 1,38% angehoben. Für die Höhe der Zinssätze für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ergeben sich daher im Detail die folgenden Prozentsätze:
Stundungszinsen: 3,38 % (befristet bis 30.6.2024!)
Anspruchszinsen: 3,38 %
Aussetzungszinsen: 3,38 %
Beschwerdezinsen: 3,38 %
Umsatzsteuerzinsen: 3,38 %