Neuer Handwerkerbonus: Bis zu 2.000,- Euro pro Person im Haushalt
Heute, am 17. April 2024, wird von den Regierungsparteien im Parlament der neue Handwerkerbonus beschlossen. Ab 15. Juli 2024 kann man ihn dann (ausschließlich online!) beantragen.
Im Rahmen des 2-Milliarden-Euro-Pakets der Regierung zur Ankurbelung der heimischen Bauwirtschaft wird schon heute, am 17. April der neue Handwerkerbonus beschlossen. Das Wirtschaftsministerium hat dazu in den letzten Tagen die nötigen Richtlinien erstellt, die nun im Parlament vorgestellt und verabschiedet werden. Zur Abwicklung der Anträge wird eine eigene Webseite ins Leben gerufen und die Buchhaltungsagentur des Bundes beauftragt werden. Um eine mögliche Auftragsflaute für Unternehmen vor Inkrafttreten des Bonus zu verhindern, sollen zudem Anträge auch rückwirkend ab dem Stichtag 1. März 2024 gestellt werden können. Für den Bonus werden vom Gesetzgeber vorerst 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Hier die Details im Überblick:
Höhe & Anzahl der Anspruchsberechtigten
Gefördert werden Anträge mit maximal EUR 2.000,- bzw. 20% der Rechnungssumme (bei Kosten bis EUR 10.000,-). Die Förderung gilt für den Zeitraum 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025. Das bedeutet, dass insgesamt zwei Anträge (einer pro Jahr!) möglich sein werden. Und zwar im Jahr 2024 die volle Maximalhöhe von EUR 2.000,- und dann im Jahr 2025 die geringere Maximalhöhe von EUR 1.500,-.
Da Anträge pro erwachsener und im Haushalt lebender Person gestellt werden können, können Paare im Idealfall einen Bonus von insgesamt EUR 4.000,- (2024) und EUR 3.000,- (2025) geltend machen bzw. ausschöpfen.
Zusammenlegung von Rechnungen
Um die Untergrenze bei Anträgen, die für Auszahlungen mit EUR 50,- beziffert wird, zu erreichen, können auch mehrere kleinere Rechnungen zu einer zusammengefasst werden.
Antragstellung
Ab 15. Juli soll die Beantragung des Bonus einfach und unkompliziert erfolgen. Über die noch einzurichtende Webseite wird man den Namen, die Adresse und den IBAN bzw. Bankdaten des Berechtigten eingeben können. Die Handwerkerrechnung bzw. mehrere Rechnungen müssen einfach online hochgeladen werden. Um die eigene Identität zu bestätigen, kann die ID Austria verwendet oder einfach eine Kopie eines Lichtbildausweis mit hochgeladen werden.
Anwendungsbereich
Die Möglichkeiten, um in den Genuss des Bonus zu gelangen, sind vielfältig: Von Fliesenlegung bis Fassadensanierung, von Malerarbeiten im Wohnbereich bis handwerklicher Neugestaltung oder Sanierung ist alles drin. Übrigens sollen auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau laut Richtlinien förderbar sein.
Handwerkerbonus 2024 oder Sanierungsbonus Klimaministerium?
Der Bonus kann mit anderen Förderungen wie etwa dem Sanierungscheck vom Klimaministerium NICHT kombiniert werden. Also gilt „entweder“ vs. „oder“!
Gibt es eine Kontrolle?
Die Anträge sollen laut Gesetzgeber vor allem auf Plausibilität überprüft werden. Zudem sind stichprobenartige Überprüfungen angedacht, ob abgerechnete und beantragte Leistungen dann auch tatsächlich erbracht wurden.