Neue Zinssätze des BMF in Kraft getreten
Durch einen BMF-Erlass wurde wieder einmal eine Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen durchgeführt:
Das Bundesministerium für Finanzen hat – wie immer basierend auf der aktuellen Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) im Ausmaß von 0,25 Prozentpunkten – seinen neuesten Erlass betreffend einer Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen in der Findok veröffentlicht. Der Basiszinssatz beträgt ab sofort nunmehr 2,03 % und mit rückwirkender Wirksamkeit ab 12. März 2025 ergeben sich daraus folgende Zinssätze:
Stundungszinsen: 6,53 %
Aussetzungszinsen: 4,03 %
Anspruchszinsen : 4,03 %
Beschwerdezinsen: 4,03 %
Umsatzsteuerzinsen: 4,03 %