HFU-Liste & Auftraggeberhaftung: Wichtige Information in Zeiten steigender Insolvenzzahlen
Bedingt durch die mit der weiter anhaltenden Rezession einhergehenden rasant ansteigenden Zahlen an Insolvenzen in Österreich möchten wir Sie im Rahmen der Sozialversicherung auf einen wesentlichen Punkt bezüglich der berüchtigten Auftraggeberhaftung und deren Auswirkung im Fall einer Pleite eines oder mehrerer beauftragten Unternehmen hinweisen:
Die Rechtslage vorweg: Gibt ein Auftraggeber einen Auftrag zur Erbringung einer Leistung an ein anderes Unternehmen (sprich „beauftragte Firma“) weiter, so haftet das diesen Auftrag gebende Unternehmen gemäß ASVG-Bestimmungen generell für alle Beiträge und Umlagen, die eine von ihm beauftragte Firma an die österreichischen Krankenversicherungsanstalten abzuführen hat. Das Höchstausmaß dieser Haftung beträgt dabei satte 20% des geleisteten Werklohns. Gleiches gilt übrigens auch für das Finanzamt Österreich, allerdings im Ausmaß von „nur“ 5%!
Der Gesetzgeber hat aber allen „Auftraggebern“ für diese Regelung eine „Hilfestellung“ zukommen lassen: Wenn die beauftragte Firma zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der HFU-Gesamtliste angeführt wird, dann entfällt nämlich diese Haftung!
PS: Natürlich ist es auch möglich sich die Haftung zu ersparen, wenn der Auftraggeber gleich 20% des zu leistenden Werklohns gleichzeitig mit der Leistung des Werklohns an das Dienstleistungszentrum laut ASVG überweist. Dies ist in der Realität aber wohl kaum bis nie der Fall.
Bei aktuellen Insolvenzverfahren kommt es nun verstärkt zur Umsetzung und Eintreibung dieser 20%igen Haftung durch die Sozialversicherungsträger, da es die Auftraggeber sichtlich weiterhin wohl sträflich vernachlässigen, vor Erteilung eines Auftrags an eine Sub-Firma deren Eintrag in der HFU-Liste zu kontrollieren. Ein Manko und Problem, das am Ende ziemlich teuer werden kann. Vor allem aber völlig unnötig ist, weil die HFU-Liste jederzeit einsehbar ist.
Wo? Nun HIER auf unserer Webseite unter „Service Links Teil 2 HFU Liste“ oder HIER auf dem Webportal der SV.
Wir ersuchen Sie daher, stets bei Auftragserteilungen an andere Unternehmen besagte HFU-Liste einzusehen um dann selbst kein böses Erwachen mittels peinlicher Eintreibungsmaßnahmen durch die SV zu haben.
Frei nach dem aktuellen Werbeslogan des KSV1870: „Sei ned deppert, kontrollier!“ Die paar Minuten zeitlicher Mehraufwand zahlen sich nämlich doppelt und dreifach aus.
Hinweis: Bei individuellen Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zeitnah mit Rat und Tat zur Seite!