Diese Steuern und Abgaben sollen noch 2023 abgeschafft werden

Finanzminister Brunner hat in einer aktuellen Presseausendung angekündigt, dass noch im Laufe von 2023 neben einigen Steuersenkungen auch die Abschaffung einiger Steuern und Gebühren am Programm stehen.

Um positive Impulse für den Kapitalmarkt, die heimische Wirtschaft und den privaten Konsum zu erlangen, soll neben einer Senkung der Kapitalertragssteuer auf Wertpapiere vor allem die Abschaffung der Grunderwerbsteuer sowie die Abschaffung der Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch beim Kauf einer ersten Immobilie nun rasch umgesetzt werden. Zudem sollen Steuern auf Erträge aus dem Wertpapierhandel bald komplett Geschichte sein und auch die relativ neuen Kreditvergabe-Richtlinien sollen in den nächsten Monaten erneut evaluiert und Wirtschafts- bzw. Privatpersonenfreundlich korrigiert werden. Hier ein Überblick im Detail:

Abschaffung der Grunderwerbsteuer für erstes Eigenheim

Die Grunderwerbsteuer von derzeit 3,5% beim Kauf des ersten Eigenheims soll völlig abgeschafft werden. Noch stelle sich der Koalitionspartner „Die Grünen“ gegen eine Abschaffung oder Reduzierung des Prozentsatzes aber, so Brunner, „es sei nur eine Frage der Zeit, wenn dieses wichtige Anliegen positiv umgesetzt werden soll“. Ziel sei es, den Kauf einer Immobilie speziell für jüngere Menschen wieder leistbarer zu machen. Da Nebenkosten in der Regel nicht von Banken finanziert werden und bis zu 10% des Kaufpreises ausmachen, sei es „ein Gebot der Stunde“ umn Wohnraumbeschaffung für Privatpersonen finanziell zu erleichtern.

Entfall der Gebühren zur Grundbucheintragung

Ebenfalls abgeschafft werden sollen beim Kauf einer Immobilie die Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch (derzeit 1,1% des Kaufpreises).

Kreditvergabe-Richtlinien werden von der FMA neu evaluiert

Die an sich noch ziemlich neuen Kreditvergabe-Richtlinien (Inkrafttreten erfolgte im Sommer 2022!) seien „nicht mehr zeitgemäß“, so Brunner. In diesen Richtlinien wird u.a. für eine Kreditvergabe ein Eigenkapital von mindestens 20% der Kreditsumme vorausgesetzt. Auch dürfe die monatliche Rate nicht höher als bei 40% des Haushaltseinkommens liegt. Die mehrfachen Erhöhungen des Leitzinese der EZB mache nun die Kreditaufnahme und Fremdfinanzierung einer Immobilie nahezu unmöglich.

Senkung bzw. Abschaffung der Kapitalertragssteuer für Wertpapiere

Bereits lange angekündigt doch leider ebenso lange nicht umgesetzt sei die Senkung bzw. komplette Abschaffung der Kapitalertragssteuer (KESt.). Laut Finanzminister Brunner soll „über die Themen wie „Behaltefrist, Höchstgrenzen oder Bevorzugung grüner Investments“ gesprochen werden. Obwohl die Maßnahmen im Koalitionsvertrag vereinbart wurden, würden die Grünen jedoch bremsen und eher ablehnend reagieren. Man sei von Seiten der ÖVP und der WKO aber positiv gestimmt, diese notwendigen Maßnahmen noch 2023 verabschieden zu können.

Fazit: Die an sich richtigen Ankündigungen hören wir wohl, doch muss man sie derzeit leider nur als das einordnen, was sie sind. Nämlich bloß Ankündigungen. Sollten die die Koalitionspartner bewegen und die notwendigen rechtlichen Schritte eingeleitet bzw. verabschiedet werden, werden wir hier zeitnah darüber berichten.