Die Rückkehr des Reparaturbonus

Die Rückkehr des Reparaturbonus

Nach einer Pause kehrt der Reparaturbonus erneut zurück. Es gibt wieder bis zu EUR 200,- an Förderung für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten.

Im Juli 2023 wurde der Reparaturbonus bedingt durch zahlreiche Betrugsfälle vom Gesetzgeber eingestellt. Dann ging man daran, geänderte Rahmenbedingungen zu schaffen, um ihn wieder zur Verfügung zu stellen. Gefördert werden mit diesem Bonus (bis zu EUR 200,- für Reparaturen an Elektro- und Elektronikgeräten sowie bis zu EUR 30,- für die Einholung von Kostenvoranschlägen bei teilnehmenden Partnerbetrieben) 50% der Kosten inkl. Umsatzsteuer. Dazu muss man einen Bon für die genannten Förderungen schon vorab beantragen und dann dem Partnerbetrieb übergeben.
Anders als vorher wird jedoch die Förderung wird der Bonus aber nun nicht direkt bei Bezahlung der Rechnung abgezogen. Stattdessen muss man zuerst den gesamten Rechnungsbetrag bezahlen. Der Reparaturbetrieb reicht sodann die Förderung ein und nach einer Prüfung überweist die Förderstelle den Förderbetrag direkt auf das Konto der Kundin bzw. des Kunden. Die Antragstellung für Bons läuft bis zur Erschöpfung der Budgetmittel, längstens jedoch bis 31. März 2026.
Alle Informationen und einen Link zu Anmeldung finden Sie HIER: