Die neuen Steuerstufen ab 2023

Für die sieben Einkommensstufen kommen ab 1. Januar 2023 neue Grenzsteuersätze zum Einsatz.

Wie avisiert, treten ab 1. Januar 2023 mehrere Steuersenkungen in Kraft, die vor allem die Lohn- und Einkommensteuer betreffen. Dabei werden die Grenzwerte an die Inflation angepasst und Steuersätze dementsprechend abgesenkt. Zur Anpassung der Steuergrenzwerte wird übrigens die Vorjahresinflation herangezogen. Für das Jahr 2023 bedeutet das den Zeitraum von 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022. Die Höhe beläuft sich somit aktuell auf 5,24%. Die beiden untersten Stufen werden daher um je 6,3%t erhöht, die weiteren Grenzwerte dann um je 3,47%.

Hier die neuen Grenzsteuersätze im Überblick:

Einkommen bis EUR 11.693,- und darunter: 0%

Einkommen über EUR 11.693,- bis EUR 19.134,-: 20%

Einkommen über EUR 19.134,- bis EUR 32.075,-: 30%

Einkommen über EUR 32.075,- bis EUR 62.080,-: 41%

Einkommen über EUR 62.080,- bis EUR 93.120,-: 48%

Einkommen über EUR 93.120,- bis EUR 1,000.000,-: 50%

Einkommen über EUR 1,000.000: 55%