Der neue Reparaturbonus ist seit heute verfügbar
Per 26. April 2022 geht der von der Regierung anno 2021 angekündigte Reparaturbonus für Altgeräte nun endlich an den Start.
Allen teilnehmenden Betrieben wird dabei mittels monatlicher Abrechnung die Hälfte der Bruttokosten für jede Reparatur rückerstattet. Im Gegenzug können Kundinnen und Kunden Gutscheine im Wert von bis zu EUR 200,- direkt im Geschäft einlösen (und bezahlen nur noch den halben Preis). Sämtliche teilnehmenden Betriebe werden zudem auf dieser Webseite angeführt (wo sie auch abgefragt werden können) und mit einer Kennzeichnung als „Reparaturbonus-Betrieb“ ausgestattet.
An wen richtet sich die Aktion?
Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, welcher für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon beim Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon für ein weiteres Gerät beantragt und genutzt werden.
Welche Erfordernisse müssen Betriebe erfüllen?
Erforderlich ist generell eine Niederlassung in Österreich. Zudem muss eine Gewerbeberechtigung in den Bereichen Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Kälte- und Klimatechnik, Mechatronik oder Kommunikationselektronik sowie Bandagisten, Orthopädietechnik, Hörgeräteakustik, Kraftfahrzeugtechnik (Autoradio, GPS), Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger (E-Gitarren) oder die Ausübung des freien Gewerbes zum Austausch von Standardindustriekomponenten von Computern und Fahrradtechnik (E-Bikes) vorliegen.
Zeitraum der Förderungsaktion
Die Förderungsaktion startet am 26. April 2022 und läuft solange Budgetmittel verfügbar sind und mit 31. Dezember 2023 als Maximalzeitraum limitiert. PS: Über eine Ausweitung bis 2026 wird laut Presseausendung derzeit überlegt bzw. verhandelt.
Was ist von der Förderung ausgenommen?
Ausgenommen von dieser Förderung sind unter anderem PKWs, Hybrid- und Elektroautos sowie Geräte, für deren Inbetriebnahme nicht erneuerbare Energiequellen wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigt werden (wie z.B. Benzinrasenmäher). Weiters ausgenommen sind Geräte, welche Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden, Leuchtmittel und Waffen.
Weitere Informationen & Details
Alle weiteren Informationen und Details zu dieser Aktion entnehmen Sie bitte dieser WEBSEITE. Auf dieser Webseite ist auch die Beantragung unkompliziert online möglich.
Plus: Eine Liste der nicht förderungsfähigen Geräte, finden Sie HIER.