Das neue Teuerungs-Entlastungspaket 2022
Der Nationalrat hat in einer Sondersitzung am 23. Juni 2023 ein weiteres Entlastungspaket („Teuerungs-Entlastungspaket“) beschlossen.
Mit diesem Entlastungspaket will die Regierung bekanntlich die aktuelle, drückende Teuerung sowie daraus entstehende Härten für die Bevölkerung durch eine Anzahl von verschiedenen kurzfristigen Maßnahmen mit mehreren Eckpunkten abgefedert werden.
Diese Eckpunkte haben wir für Sie hier in einer kleinen, übersichtlichen Liste zusammengefasst und aufbereitet. :
- Die Gewährung von Einmalzahlungen an bestimmte Personengruppen (z.B. Geringverdiener, Pensionisten und andere finanziell vulnerable Gruppen) als Teuerungsausgleich und Teuerungsabsetzbetrag.
- Die Gewährung einer Sonder-Familienbeihilfe in der Höhe von EUR 180,- pro Kind schon im August 2022 und das Vorziehendes erhöhten Familienbonus Plus rückwirkend ab 1. Jänner 2022.
- Die Einführung einer Teuerungsprämie, mit der Unternehmen ihren Mitarbeitern in 2022 und 2023 eine steuer- und SV-beitragsfreie Teuerungsprämie von jeweils bis zu EUR 3.000,- gewähren können.
- Eine weitere Verschiebung der im Raum stehenden CO2-Bepreisung von 1. Juli 2022 auf 1. Oktober 2022.
- Das Senken des Unfallversicherungsbeitrages um 0,1-Prozentpunkte ab 1. Januar 2023.
- Als weitere Unterstützung wurde die Erhöhung des Klimabonus um EUR 250,- für das Jahr 2022 durch eine Änderung des Klimabonus-Gesetzes beschlossen.
Weitere von der Regierung angekündigte mittelfristige Maßnahmen, wie z.B. die Abschaffung der kalten Progression ab 1. Januar 2023, sollen noch in einem eigenen Gesetzespaket umgesetzt werden. Dieses liegt jedoch derzeit noch nicht vor!
Tipp: Sämtliche Maßnahmen können Sie übrigens in allen Details dem beschlossenen Gesetzestext des TeuerungsEntlastungspakets per PDF HIER entnehmen.