Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 ist offiziell in Kraft getreten
Zuerst kam (siehe z.B. bei der Erhöhung der Tabaksteuer) die reale Umsetzung, nun folgte endlich auch der rechtliche Rahmen dafür:
Das am 7. März 2025 bzw. 13. März 2025 von der neuen Regierung rasch gezimmerte und dann im Nationalrat und nachfolgend im Bundesrats fix beschlossene Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 ist durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt nun per 18. März 2025 auch offiziell in Kraft getreten.
Dabei sind folgende Eckpunkte des neuen BSMG 2025 erwähnenswert:
• Die Verlängerung des Spitzensteuersatzes in der Höhe von 55 % bis einschließlich 31. Dezember 2029
• Die Vorzeitige Abschaffung des Umsatzsteuer-Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen. Das bedeutet, dass der Umsatzsteuersatz von 0% für Lieferungen, Erwerb, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen ab 1. April 2025 nicht mehr gilt bzw. obsolet wird. Der Nullsteuersatz kommt bis 31. Dezember 2025 nur mehr dann zur Anwendung, wenn die zugrundeliegenden Verträge noch vor dem 7. März 2025 geschlossen wurden.
• Die Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer nunmehr auch auf E-Autos. Dies gilt auch für die NOVA, die bei Neuanschaffung von E-Autos ab sofort wie bei Benzinern zu entrichten ist.
• Ein Standortbeitrag der Bankenwirtschaft: Das bedeutet, dass die Stabilitätsabgabe rückwirkend mit 1. Jänner 2025 erhöht wird. Zusätzlich haben die Kreditinstitute für die Kalenderjahre 2025 und 2026 jeweils eine Sonderzahlung zu entrichten.
• Der Standortbeitrag der Energiewirtschaft: Der Energiekrisenbeitrag-Strom und der Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger werden verlängert.
• Eine Anhebung der Wettgebühren auf 5 % per 1. April 2025
• Die Anhebung der Tabaksteuer